Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 125 EUR belasten und die nicht aufgrund eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung genehmigt sind, ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.