Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000 Euro bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern.