Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. In den Vorstand können bis zu drei stimmberechtigte Beisitzer gewählt werden.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich sowie außergerichtlich und führt die laufenden Geschäfte. Dies geschieht durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.