Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende sein muss. Rechtsgeschäfte, durch die Grundbesitz veräußert und belastet oder Eigentum an einem Grundstück erworben werden, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.