| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem wissenschaftlichen Direktor, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den wissenschaftlichen Direktor allein. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. |