| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter für Gewässer-, Natur- und Anglerschutz (ersten Stellvertreter) und dem Stellvertreter für Finanzen (Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |