Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts und deren Stellvertreter erforderlich.
Der Vorstand ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.