Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin, der Schatzmeisterin, der Schriftführerin, der stellvertretenden Schriftführerin und der stellvertretenden Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Präsidentin oder die Vizepräsidentin zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.