Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils allein.