Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Verträge, deren Leistungswert 1.000,00 Euro nicht überschreitet, sind die Vorstandsmitglieder alleinvertretungsbefugt.