Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von Vorstandsmitgliedern, mindestens jedoch aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter gemeinsam oder durch jeden von ihnen gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
-An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz oder Immobilien
-Beteiligung an Gesellschaften
-Aufnahme von Darlehen über 10.000€
-Einzelausgaben, die eine Höhe von 5.000€ überschreiten
-Verträge mit staatlichen Stellen über neue Einrichtungen und über 2 Jahre hinausgehende Kooperationsverträge mit Organisationen, die mit jährlichen Belastungen von über 60.000€ im Jahr einhergehen.