Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorstandsmitglied.
Über den Abschluß von Verträgen und die Verwendung von Geldern ab einem Betrag über 4.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.