Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz bzw. seinem nach den Vorschriften des katholischen Kirchenrechts rechtmäßig ernannten Vertreter als geborenes Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.