Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem erster Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein.
Der dritte Vorsitzende, der erste Kassierer und der erste Schriftführer sind jeweils zu zweit gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.