Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen (Schatzmeister), dem Vorstand Dokumentation (Schriftführer), dem Vorstand Technik, dem Vorstand Weiterbildung und dem Vorstand Presse und Öffentlichkeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der Vorsitzende, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Vorstand Finanzen (Schatzmeister).