Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen, darunter der Präsident, mindestens zwei Vizepräsidenten, der Generalsekretär und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Zahlungsanweisungen bis zu einer Höhe von 7.000,- Euro können vom Präsidenten, dem Schatzmeister oder dem Generalsekretär jeweils eigenverantwortlich gezeichnet werden, soweit diese nicht selbst betroffen sind.