Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Sprecher und seinen Stellvertreter.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.