Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Es bedarf der Zustimmung der weiteren Vorstände bei
a) Abschluss von Einzelverträgen jeder Art mit Laufzeit von mehr als 1 Jahr,
b) Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, Krediten jedweder Art außerhalb des laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehrs,
c) Übernahme von fremden Verbindlichkeiten, insbesondere Bürgschaft, Schuldbeitritt, Schuldversprechen und Garantie,
d) Rechtshandlungen,welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 5.000,00(fünftausend) Euro verpflichten,
e) Geschäfte mit Mitgliedern der Vereinsorgane.