Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter mit dem Geschäftsbereich Segelsport und drei Mitgliedern mit den Geschäftsbereichen Wirtschaft, Finanzen und Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Den Verein über den Betrag von 25.000 EUR hinaus verpflichtende Erklärungen sind vom Vorsitzenden oder von seinem Stellvertreter und dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied abzugeben. Zum Ankauf, Verkauf und zur Belastung von Grundstücken bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.