| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte, die für den Verein eine Verpflichtung von 1.000 EUR begründen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstandes. |