Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftfüher und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften über 3.000,00 EUR im Einzelfall sowie für Rechtsgeschäfte über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.