Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann um zwei Mitglieder erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden.