Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von bis zu 1.000,00 Euro besteht Einzelvertretungsbefugnis.