Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden für den Bereich Finanzen (Kassenwart) und dem stellvertretenden Vorsitzenden für den Bereich Sport (Sportwart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.