Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden allein.
Verfügungen des Vereins, die 5.000 EUR überschreiten, können nur durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen.