Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Geschäftsführer oder mehreren Geschäftsführern.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese den Verein gemeinsam. Einem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.