Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Sekretär für Finanzen und Budget.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über Bankguthaben darf der Sekretär für Finanzen und Budget nur gemeinsam mit dem Präsidenten bzw. dem Vizepräsidenten verfügen.