Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte. die den Betrag von 2.500 EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitgliedes oder des Stellvertreters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.