Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten) und sieben Vizepräsidenten, wobei ein Vizepräsident gleichzeitig Schatzmeister ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten in Gemeinschaft mit einem Vizepräsidenten oder gemeinschaftlich durch zwei Vizepräsidenten.