Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied und das weitere Vorstandsmitglied zeichnen für die Kammer in der Weise, dass sie zum geschriebenen oder gedruckten Namen der Kammer unter Angabe ihrer Funktion ihre eigenhändige Unterschrift hinzufügen. Eine gegenseitige Bevollmächtigung für einzelne Rechtsgeschäfte ist zulässig. Für Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs bis zu einem Wert von 100.000,00 EUR zeichnet das geschäftsführende Mitglied zusammen mit dem/der stellvertretenden Geschäftsführer/in oder einem anderen durch Vorstandsbeschluss bevollmächtigten Mitarbeiter aus dem AHK Führungskreis.