Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und den drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.