Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und Schriftführer, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Gartenfachberater und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.