Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei vorsitzenden Vereinsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Abschluss und die Änderung von Verträgen sowie sonstiger Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 500 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.