Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern und einer von der jeweiligen Mitgliederversammlungen zu bestimmenden Anzahl von weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.