Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sprecher des Aufsichtsrates, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, im Falle seiner Verhinderung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.