Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.