Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Geschäftsführer allein oder den beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte des Geschäftsführers über einen Gesamtwert von über 5.000,-- € ist die Zustimmung des Präsidenten oder der beiden Vizepräsidenten erforderlich.