Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Rechtsgeschäft, darüber hinaus durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.