Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus elf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Mitglied des MFT- Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. und der hauptamtliche Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.