Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlilch durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende. Sämtliche Ausgaben bis zu 300,- € bedürfen der Zustimmung des ersten Vorsitzenden. Ausgaben über 300,-€ bedürfen eines Vorstandsbeschlusses, wobei mindestens drei Vorstandsmitglieder beteiligt sein müssen.