Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Senior), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Konsenior), dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beauftragten für die fremdsprachigen Familienverbandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.