Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch:
1. den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Schatzmeister
2. den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Schatzmeister.