Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem stellvertretenden geschäftsführendem Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied oder dem stellvertretenden geschäftsführenden Vorstandsmitglied.