| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Der Vorstand kann aus seinen Reihen einen besonderen Vertreter (Geschäftsführer) wählen, der den Verein nach außen und innen allein vertritt. |