Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, bis zu zwei Vizepräsidenten, dem Vorstandsvorsitzenden und seinen bis zu zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Präsident und der Vorstandsvorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Über den Ankauf, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken sowie über die Aufnahme von Darlehen beschließt die Mitgliederversammlung.