Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem zweiten Vorsitzenden. Der Kassenführer und der zweite Vorsitzende sind Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.