Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin (Generaloberin), der Vizepräsidentin, dem Vizepräsident, dem Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes, der Schriftführerin, der Juristin/dem Jurist, der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister, vier Oberinnen einer Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz bzw. Bayerischen Roten Kreuz und ggf. durch ein weiteres Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Präsidentin allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.