| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Ligaobmann.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Ausgaben und Willenserklärungen, die den Verein bis zu 2000 Euro belasten, liegen in der Entscheidung des Vorstands. Bei höheren Beiträgen ist die Entscheidung der Mitgliederversammlung erforderlich. |