Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Geldgeschäfte jeglicher Art zur Erfüllung der Verbindlichkeiten des Vereins darf der Schatzmeister bis zu einer Höhe von 500 Euro allein tätigen.
Der Schatzmeister ist zusätzlich ermächtigt, auch als Einzelperson, Spendenbescheinigungen auch gegenüber Dritten auszustellen.