| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer und maximal drei Personen, darunter einem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, vertritt es allein. |